Am 25.06.2012 kündigten ARD und ZDF Kabel Deutschland die Verträge zur Einspeisung von HD-Inhalten ins digitale Kabelnetz. Da es bisher keine Einigung gab, werden seit heute diverse Kürzungen im Umfang der öffentlich-rechtlichen Angebote bei Kabel Deutschland wirksam.

Zum einen wird die Bandbreite für HD-Inhalte auf das Niveau heruntergestrichen, das man von den HD-Inhalten der Privatsender kennt. Dies bedeutet eine deutliche Verschlechterung der Bildqualität. Statt gestochen scharfen Bildmaterials gibt es in Zukunft Matsch in 1080P Auflösung.

Zum zweiten werden die Regionalangebote der dritten Programme zusammengestrichen. Hamburger N3-Zuschauer können somit ab sofort nur noch die regionalen Zeitfenster aus Hamburg gucken, nicht mehr die aus Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein.

Ob von der Bandbreitenkürzung noch weitere Angebote betroffen sind wie z. B. die alternative Tonspur für Hörfilme für Blinde, ist nirgends zu finden. Da es sich aber um eine komplette Tonspur handelt und die Privaten nicht gerade dafür bekannt sind, dass sie diese ausstrahlen, steht zu befürchten, dass es auch hier Einschränkungen geben könnte.

Angesichts dieser Tatsache empfinde ich folgenden Auszug aus der Meldung bei Tagesschau.de als reinen Zynismus:

„Das ist eine freie unternehmerische Entscheidung eines Anbieters, der im Wettbewerb steht“, erklärte Walther Kehr, Sprecher des MDR, der in dieser Frage in der ARD federführend ist. Nach erster Einschätzung seien dadurch „die gesetzlichen Regeln nicht verletzt“. Zudem gebe es zahlreiche andere Anbieter, sodass „genügend Empfangsalternativen für die Zuschauer zur Verfügung stehen“, sagte Kehr.

Schauen wir uns diese „Alternativen“ doch mal genau an:

Das terrestrisch, also über Haus- oder Zimmerantenne, empfangbare digitale Fernsehen DVB-T, das „Überall-Fernsehen“, bekommt lediglich beim ZDF lediglich Hörfilmfassungen auf einer qualitativ deutlich schlechteren Tonspur eingespeist. In sämtlichen ARD-Programmen wird keine Einspeisung der Hörfilmfassung vorgenommen. Dies hat angeblich Kompatibilitätsgründe, wie mir ein Mitarbeiter des NDR im Jahr 2010 per E-Mail schrieb. Sämtliche blinde und sehbehinderte Zuschauer, die die öffentlich-rechtlichen Sender per DVB-T empfangen müssen, haben hier also von vorn herein kein oder ein deutlich schlechteres Angebot als Kunden des Kabelfernsehens.

Satellitenempfang bekommt nach meinen Informationen eine ähnlich gute Einspeisung an Hörfilmangeboten wie das Kabelfernsehen. Allerdings können sich wohl nur Eigenheimbesitzer, und auch hier nur die mit eigenem haus und Grundstück, eine Satellitenschüssel hinstellen. Eigentümergemeinschaften oder Vermieter erlauben in der Regel kein Anbringen einer Satellitenschüssel, wenn dies technisch überhaupt realisiert werden kann. Auch hier ist also eine erhebliche Einschränkung zu verzeichnen.

Schaut man sich ein Internet-TV-Angebot wie T-Home Entertain von der Telekom an, so ist auch hier keine Einspeisung von Hörfilmangeboten zu verzeichnen. Ich war selbst ein Dreivierteljahr Entertain-Kunde, und es gab bei dem von der Telekom zur Verfügung gestellten Media Receiver keine Möglichkeit, eine alternative Tonspur einzustellen. So blieben für mich die Tatort-Hörfilm-Angebote und sämtliche anderen Hörfilme unerreichbar. Eine Anfrage bei der Telekom bestätigte, dass sie das Material weitergeben, das sie von den Anbietern bekommen, und sie können selbst keine weiteren Tonspuren aufschalten.

Kabelfernsehen, außerhalb von Baden-Würtemberg mit einem überwiegenden Marktanteil von Kabel Deutschland zur Verfügung gestellt, ist also die einzige Quelle, die man berechtigterweise als allumfassend für das Hörfilmangebot für Blinde bezeichnen kann.

Und nun stellt sich ein von staatlichen Mitteln getragener Verbund von Sendern hin und sagt: „Ihr seid ja eh gesetzlich verpflichtet, unser Angebot zu übernehmen, also brauchen wir euch dafür nichts zu bezahlen.“ Kabel Deutschland ist jedoch im Gegensatz dazu kein staatliches Unternehmen und muss Kapazitäten für die höheren Qualitäten zur Verfügung stellen. Dass sie sich das bezahlen lassen wollen, kann ihnen keiner vorwerfen.

Und jetzt denken wir nochmal einen Schritt weiter: Im September 2012 erhielt ich von der GEZ ein Mitteilungsschreiben, in dem mir die neue Gebührenstruktur erläutert wurde. Ab 2013 muss jeder Haushalt eine Rundfunkgebühr entrichten. Das Zeichen RF im Schwerbehindertenausweis, das bisher für eine Befreiung von der GEZ-Gebühr stand, bewirkt jetzt lediglich noch eine Minderung des zu zahlenden Betrages. Ich soll also in Zukunft für eine Leistung Geld bezahlen, die sich gerade zum Start des neuen Jahres verschlechtert hat, weil genau der Verbund an Sendern für eine Dienstleistung kein Geld mehr bezahlen will. Dazu kommt, dass sich die Situation an Hörfilmangeboten, Untertiteln oder Übersetzung in die deutsche Gebärdensprache in den letzten Jahren nur marginal verbessert haben.

Das haben dann, nachdem das neue Gesetz schon seit Mitte 2011 in trockenen Tüchern ist, jetzt auch unsere Interessenvertreter, die Behindertenverbände, gemerkt, und rechtzeitig zu Weihnachten 2012, wo das eh keiner beachtet, ging dann also ein Aufpiepsen durch die Gemeinde. Angeblich soll es Verhandlungen und Gespräche gegeben haben und weiter geben, aber wie in Deutschland üblich hinter verschlossenen Türen, ohne jegliche Transparenz und ohne die mögliche Einflussnahme derer, deren Interessen wirklich vertreten werden müssten.

Ich freue mich schon auf die erste Zahlungsaufforderung der GEZ und das Widerspruchsschreiben, das ich denen daraufhin um die Ohren hauen werde!