Das Landgericht München hat ein Verbot gegen den Heise Zeitschriftenverlag bestätigt, nach dem dieser einen Link zu einem Anbieter einer bestimmten Kopier-Software nicht mehr setzen darf. Das Verfahren wurde von der Musikindustrie angestrengt, und das Link-Verbot wurde schon in einem Eilverfahren verfügt und jetzt im Hauptsacheverfahren bestätigt.

Abgesehen mal vom Gegenstand des Anstoßes finde ich die Tatsache, dass ein Gericht so in die Pressefreiheit einzugreifen versucht, einen ungeheuerlichen Vorgang, der leider sehr gut in den Zeitgeist der Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Online-Durchsuchungen o. ä. passt. Frei nach dem Motto: Wir entmündigen und kriminalisieren den Bürger erst einmal von vornherein, und wenn er seine Unschuld bewiesen hat, beobachten wir ihn ein halbes Jahr lang mal nicht. Und wenn dabei ein Grundrecht wie die Pressefreiheit inMitleidenschaft gezogen wird, ist das eben Pech.

Ich bin durchaus der Ansicht, dass Links zu Software, die dazu genutzt werden kann, gezielt Kopierschutzmechanismen zu umgehen, von Verfassern entsprechender seriöser Artikel auch genau mit einer solchen Warnung versehen werden sollte. Raubkopien sind ein Straftatbestand, der jedes Jahr auf der Welt mehrere milliarden Euro Schaden verursacht und auch im Hinblick auf die Künstler oder Entwickler, die harte Arbeit investieren, zu verurteilen ist. Den Bürger aber dahingehend zu entmündigen, ihm die Bewertung eines entsprechenden Angebotes nicht zu ermöglichen, oder die Pressefreiheit einzuschränken, indem man von den Autoren der Artikel Zensur fordert oder diese sogar gerichtlich auferlegt, ist ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Grundrechte eines jeden von uns!

Ich drücke dem Heise Zeitschriftenverlag die Daumen, dass ein Berufungsverfahren beim OLG München Erfolg hat und es Instanzen gibt, die das Grundrecht aller höher ansiedeln als die Interessen eines einzelnen Verbandes.