Link-Verbot gegen Heise bestätigt

Das Landgericht München hat ein Verbot gegen den Heise Zeitschriftenverlag bestätigt, nach dem dieser einen Link zu einem Anbieter einer bestimmten Kopier-Software nicht mehr setzen darf. Das Verfahren wurde von der Musikindustrie angestrengt, und das Link-Verbot wurde schon in einem Eilverfahren verfügt und jetzt im Hauptsacheverfahren bestätigt.

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Herzlichen Glückwunsch, Christiane!

Falls ihr es noch nicht wissen solltet: Christiane Link hat den diesjährigen Blogwettbewerb des Deutschlandradios gewonnen!. Auch von mir einen herzlichen Glückwunsch!

Schlagworte: #Barrierefreiheit, #Behindertenparkplatz, #Medien